DGUV Information 214-017 - Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern

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Abschnitt 6.1 - 6 Sicherer Umgang mit Abrollbehältern
6.1 Auftragsannahme und -abwicklung

Als Unternehmer sind Sie verantwortlich für sichere Arbeitsabläufe, z. B. die Organisation des Transports und den Einsatz der Fahrzeuge und Arbeitsmittel.

Für die Gestaltung eines sicheren Arbeitsablaufes müssen Sie Folgendes klären (lassen):

  • Gewicht und Volumen des Transportgutes, denn davon ist die Art und Größe des benötigten Behälters abhängig,

  • Art und Größe des Transportgutes, denn davon ist die Wahl der Ladungssicherung (z. B. Netze, Planen und Zurrpunkte im Behälter) abhängig,

  • Art des zu befördernden Transportgutes, denn davon hängt der Einsatz der persönlichen Schutzausrüstung ab,

  • Aufstellort, denn davon hängen eventuell zusätzliche Maßnahmen ab,

  • Ansprechpartner und besondere Schutzkleidung.

Für das sichere Arbeiten mit Abroll- und Abgleitkipperfahrzeugen, Transportanhängern und Abrollbehältern auf eigenem oder betriebsfremdem Gelände hat die Fahrerin bzw. der Fahrer zu klären:

  • Wer sind meine Ansprechpartner vor Ort?

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Abb. 32
Einsatzbesprechung vor Antritt der Fahrt

  • Welche Verkehrs- und Verhaltensregeln muss ich auf dem Betriebsgelände bzw. im Straßenverkehr beachten?

  • Wer weist mich beim Rückwärtsfahren ein?

  • Wo muss ich mein Fahrzeug bzw. den Abrollbehälter abstellen?

  • In welchen Bereichen muss ich welche persönlichen Schutzausrüstungen benutzen?

  • Welche Besonderheiten muss ich beachten?

6.1.1 Angaben zur Beladung des Behälters, Fahrzeug- und Behältermaße

Ihr Auftraggeber belädt den Behälter, daher benötigt er wichtige Informationen, z. B.

  • über die Tragfähigkeit des Behälters, der ihm zur Verfügung gestellt wird,

  • dass der Behälter gleichmäßig zu beladen ist,

  • dass der Behälter nicht über den Rand hinaus beladen werden darf,

  • wie viel Platz das Fahrzeug und der Behälter beim Absetzen bzw. Aufnehmen benötigen.

6.1.2 Anforderungen an den Aufstellort

  • Der Untergrund muss ausreichend tragfähig für das Fahrzeug und den beladenen Behälter sein.

  • Für das Absetzen bzw. Aufnehmen des Behälters ist ausreichend Rangierplatz erforderlich.

  • Die Aufstellung eines Behälters im öffentlichen Verkehrsraum ist genehmigungspflichtig. Diese Genehmigung ist bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Das "Merkblatt für die Kenntlichmachung von im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Containern und Wechselbehältern" (Verkehrsblatt, Heft 10/1982, S. 186/187 und Heft 2/1984, S. 23/24) ist zu beachten.