Abschnitt 6.7 - 6.7 Aufnehmen, Absetzen und Kippen von Absetzbehältern in der Nähe von elektrischen Freileitungen
Beim Aufnehmen bzw. Absetzen von Absetzbehältern in der Nähe von elektrischen Freileitungen ist zu beachten:
§ 54 DGUV Vorschrift 70 und 71
Sicherheitsabstand in Abhängigkeit von der Nennspannung einhalten
Warnung vor gefährlicher elektrischer SpannungAbb. 38 Achtung bei Annäherung an unter Spannung stehende elektrische Freileitungen - Sicherheitsabstand einhalten!
bei unbekannter Nennspannung mindestens 5 m Sicherheitsabstand einhalten
ggf. mit dem Betreiber der Freileitung in Verbindung setzen