Abschnitt 41 BGV D36 DA - Zu § 17 Abs. 3:
Diese Forderung ist z. B. erfüllt, wenn an Tritten mit Rollen die Rollen beim Betreten des Trittes zwangläufig durch rutschhemmende Standflächen ersetzt werden.
Diese Forderung ist z. B. erfüllt, wenn an Tritten mit Rollen die Rollen beim Betreten des Trittes zwangläufig durch rutschhemmende Standflächen ersetzt werden.