Abschnitt 142 - Zu § 28 Abs. 4:
Diese Forderung ist z. B. durch eine außerhalb des Aufstellungsraumes befindliche Hauptabsperreinrichtung erfüllt.
Diese Forderung ist z. B. durch eine außerhalb des Aufstellungsraumes befindliche Hauptabsperreinrichtung erfüllt.