DGUV Vorschrift 60 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 48 - Zu § 41:

Größere Umbauten sind solche, die die besonderen Merkmale des Fahrzeuges, seine Festigkeit, seine Stabilität und seine Manövrierfähigkeit beeinflussen. Dazu zählen z. B. Schiffsverlängerungen, Entfernen von Querschotten, Umbau zu Groß- oder Einraumschiffen, Aufbau eines anderen Lukensystems, Veränderungen der Hauptantriebsanlage, Änderungen der Ruderanlage, Umbauten, durch die der ursprüngliche bestimmungsgemäße Einsatz der Schiffe verändert wird.

Binnenschiffe benötigen außerhalb der Fahrbereiche 1 bis 4 gemäß § 1.05 der Verordnung über die Schiffsicherheit in der Binnenschifffahrt zusätzlich ein von der See-Berufsgenossenschaft erteiltes Zeugnis (z. B. Bau- und Ausrüstungssicherheitszeugnis).