Abschnitt 6 - Zu § 3 Abs. 5:
Ausführungen über Druckentlastung von Räumen siehe VDI-Richtlinie 3673 Nr. 4.
Als leichte Baustoffe gelten z. B. Kunststoff-Folien, Leichtbauplatten.
Splitter von Glasfenstern können zu gefährlichen Verletzungen führen. Zweckmäßig ist die Verwendung von nicht splitterndem Material, z. B. Folien, Scheiben aus Kunststoff.