DGUV Vorschrift 58 - Herstellen und Bearbeiten von Aluminiumpulver

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§ 30 - Inkrafttreten

Die Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Oktober 1981 3 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Herstellung von Aluminiumbronze (Aluminium in Pulverform)" (VBG 56) vom 1. Februar 1932 außer Kraft.

Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.