Abschnitt 20 - Zu § 12 Abs. 3:
Die Möglichkeit einer Veränderung der Sperrzeit auf einfache Weise ist dann nicht gegeben, wenn z.B. spezielle Schlüssel verwendet oder Verkleidungen mit Werkzeug entfernt werden müssen.
Die Möglichkeit einer Veränderung der Sperrzeit auf einfache Weise ist dann nicht gegeben, wenn z.B. spezielle Schlüssel verwendet oder Verkleidungen mit Werkzeug entfernt werden müssen.