Abschnitt 27 - Zu § 13:
Schwer zugängliche Bereiche sind z. B. Hohlräume, hochgelegene Arbeitsplätze.
Rettungsgeräte sind z. B. Atemschutzgeräte, Abseilgeräte.
Rettungstransportmittel sind z. B.
fahrbereite Boote,
Transportbehälter,
Tragsäcke,
zusammenlegbare Krankentragen entsprechend DIN 13 024-2 "Krankentrage mit klappbaren Holmen; Maße, Anforderungen, Prüfung".
Rettungsmittel sind z. B.
Rettungshaken von ausreichender Länge,
kombinierte Rettungshaken, Wurf- und Schwimmstangen,
Rettungsringe entsprechend DIN 83 500 "Rettungsringe",
Leitern oder ähnliche Ausstiegsmöglichkeiten aus dem Wasser,
Dreiböcke mit Hebeeinrichtung.
Siehe auch UVV "Erste Hilfe" (VBG 109).