Abschnitt 15 - Zu § 8 Abs. 2:
Diese Forderung wird z. B. auch durch Mannlochverschlüsse für Unterseeboote entsprechend der Norm des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung VG 85153-1 "Mannlochverschlüsse für U-Boote, für Betriebsüberdrücke bis 1,6 bar, 2,5 bar oder 3,2 bar; Zusammenstellung" erfüllt.