§ 19 - Bau und Ausrüstung
Zum Stillsetzen von Krananlagen und Bodenabzugseinrichtungen in Müllbunkern sind an den Entladestellen (Kippstellen) Notausschalter anzubringen.
Zum Stillsetzen von Krananlagen und Bodenabzugseinrichtungen in Müllbunkern sind an den Entladestellen (Kippstellen) Notausschalter anzubringen.