Abschnitt 28 - Zu § 19 Abs. 1:
Einsatztaucher und Reservetaucher siehe § 22 Abs. 2.
Der Druckausgleich kann z.B. durch Pressen gegen die zugehaltene Nase bei geschlossenem Mund geprüft werden.
Einsatztaucher und Reservetaucher siehe § 22 Abs. 2.
Der Druckausgleich kann z.B. durch Pressen gegen die zugehaltene Nase bei geschlossenem Mund geprüft werden.