§ 7 - Wasserstoffmeßgeräte
Hochöfen müssen mit einem Wasserstoffmeßgerät ausgerüstet sein, das den Wasserstoffgehalt im Rohgas laufend selbsttätig aufzeichnet.
Hochöfen müssen mit einem Wasserstoffmeßgerät ausgerüstet sein, das den Wasserstoffgehalt im Rohgas laufend selbsttätig aufzeichnet.