Anhang 2 - Anwesenheitspflicht technischer Fachkräfte
Siehe auch § 68 Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstätten-Verordnung - VStättVO -), Musterentwurf.
Anmerkung:
Der Hallenmeister kann durch technische Bühnen-, Beleuchtungs- und Studiofachkräfte ersetzt werden.