DGUV Vorschrift 30 DA - Durchführungsanweisungen zur BG-Vorschrift Wärmekraftwerke und Heizwerke

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Abschnitt 51 - Zu § 38:

Gefährdungen können entstehen, wenn bei

  • Betriebsstörungen infolge von Verstopfungen im Schlackeabfluß des Kessels von Hand eingegriffen werden muss, z.B. durch Stochern,

  • kurzfristigem Stochern von Hand größere Mengen Asche und Schlacke in das Wasserbad des Nassentschlackers stürzen.

    Diese Gefahr kann beseitigt werden, wenn der Nassentschlacker in kürzester Zeit vollständig von Wasser entleert, oder wenn die Entschlackungseinrichtung aus dem Bereich des Fallschachtes entfernt wird.

Bei flüssigem und trockenem Schlackeabzug kann den Gefahren begegnet werden z.B. durch:

  • Abdeckungen,

  • Vermeiden von Schlackenanbackungen durch entsprechende Feuerführung,

  • Einsatz von Rußbläsern,

  • Erhöhen des Wasserdurchflusses,

  • mechanische Dosierung des Schlackenabzuges.

Der Einsatz von mechanischen Stochereinrichtungen kann durch entsprechend angeordnete Sichtfenster oder Fernsehüberwachung sicher beobachtet werden.