Abschnitt 13 - Zu § 7 Abs. 3:
Höhenunterschiede können z. B. konstruktiv bedingt sein zwischen Cockpit und Kabine.
Zur Kennzeichnung siehe UVV "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (VBG 125).
Höhenunterschiede können z. B. konstruktiv bedingt sein zwischen Cockpit und Kabine.
Zur Kennzeichnung siehe UVV "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (VBG 125).