§ 52 - Vorbeugende Instandhaltung
Bauteile, die regelmäßig überwacht werden müssen, müssen so angeordnet sein, daß die Überwachung leicht und gefahrlos möglich ist.
Bauteile, die regelmäßig überwacht werden müssen, müssen so angeordnet sein, daß die Überwachung leicht und gefahrlos möglich ist.