Abschnitt 4.2 - 4.2 Gefährdungen/Belastungen und Schutzmaßnahmen
Beim Herstellen von Reinigungs- und Pflegemitteln können auftreten:
Gefährdungen durch organisatorische Mängel
Gefährdungen durch Arbeitsplatzgestaltung
Gefährdungen durch Nichtbeachten ergonomischer Erkenntnisse
Mechanische Gefährdungen
Elektrische Gefährdungen
Gefährdungen durch Stoffe
Gefährdungen durch Brände / Explosionen
Biologische Gefährdungen
Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen
Psychische Belastungsfaktoren
Sonstige Gefährdungs- und Belastungsfaktoren.
Durch geeignete Schutzmaßnahmen hat der Unternehmer eine Gefährdung der Versicherten zu verhindern.
Geeignete Schutzmaßnahmen finden sich insbesondere in Anhang 1 dieser BG-Regel, ergänzende Hinweise in Merkblatt A 017.
Die in Anhang 1 zusammengestellten Gefährdungen/Belastungen bzw. Schutzmaßnahmen sind üblichen Tätigkeiten beim Herstellen von Reinigungs- und Pflegemitteln in den Übersichtstabellen zugeordnet.