Abschnitt 3.9 - 3.9 Verarbeiten der Sätze
3.9.1
Raumaufteilung
Beim Verarbeiten der Sätze dürfen folgende Arbeiten in demselben Raum nicht gleichzeitig ausgeführt werden:
- 1.
Granulieren,
- 2.
Pelletieren, Dragieren,
- 3.
Sieben,
- 4.
Einfüllen des losen oder offenen Satzes,
- 5.
Extrudieren oder Gießen,
- 6.
Verdichten (Rütteln, Schlagen, Pressen),
- 7.
Zerkleinern,
- 8.
Abstellen.
Nummern 4 und 6 gelten nicht für das Verdichten mit selbsttätiger Satzzuführung.
Abb. 25: Dragieren eines Sternsatzes
3.9.2
Verarbeiten der Chloratsätze
Chlorathaltige Sätze und Sterne, auch wenn diese mit metallfreien Sätzen umhüllt sind, dürfen nicht mit losen metallhaltigen Sätzen zusammengebracht werden.