Abschnitt 4 - 4 Zeitpunkt der Anwendung
Diese BG-Regel ist anzuwenden ab April 2003, soweit nicht Inhalte dieser BG-Regel nach geltenden Rechtsnormen oder als allgemein anerkannte Regeln der Technik bereits zu beachten sind. Sie ersetzt die "Regeln für den Einsatz von Metallringgeflechthandschuhen und Armschützern" vom April 1994.