Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich
1.1
Diese BG-Regel findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von Handschuhen, Stulpen und Armschützern zum Schutz gegen Schnitt- oder Stichverletzungen.
1.2
Diese BG-Regel findet keine Anwendung auf Schnitt- und Stechschutzausrüstungen von Militär, Ordnungskräften oder Sicherheitsdiensten, die sich gegen Angriffe durch Hieb- oder Stichwaffen schützen müssen.