Abschnitt 3.1.1 - 3.1.1 Gefährdungsermittlung
Eine Gefährdung ist nicht unbedingt an bestimmte Tätigkeiten oder an Berufe gebunden. Sie ist dann vorhanden, wenn Verletzungen durch Ausrutschen möglich sind oder wenn mit Fuß-, Bein- oder Knieverletzungen, insbesondere durch
Stoßen,
Einklemmen,
umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände,
Hineintreten in spitze Gegenstände,
Hitze oder Kälte,
Chemikalien
zu rechnen ist sowie bei
Arbeiten in kniender Haltung,
Hochdruckstrahlarbeiten.
Zu berücksichtigende Gefährdungen bei der Auswahl von geeignetem Fußschutz sind in Anhang 1 und 2 aufgeführt.
Individueller Beratungsbedarf besteht gegebenenfalls bei Diabetikern oder Allergikern. In solchen Fällen sollte der Arbeitsmediziner hinzugezogen werden.