Abschnitt 9 - 9 Hängende Arbeitsbühnen
Für hängende Arbeitsbühnen in Schächten müssen an der Baustelle folgende Unterlagen vorhanden sein:
- 1.
Statische Berechnung,
- 2.
Zeichnung der Arbeitsbühne,
- 3.
Betriebsanweisung.
Für hängende Arbeitsbühnen in Schächten müssen an der Baustelle folgende Unterlagen vorhanden sein:
Statische Berechnung,
Zeichnung der Arbeitsbühne,
Betriebsanweisung.