DGUV Regel 101-007 - Sicherheitsregeln für Bauarbeiten unter Tage

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Abschnitt 7.5 - 7.5 Rettungswege, Notausgänge

Arbeitsplätze unter Tage müssen bei Gefahr schnell verlassen werden können. Hierzu müssen Rettungswege und Notausgänge in ausreichender Anzahl vorhanden sein. Sie müssen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet sein und stets freigehalten werden. Notausgänge müssen sich jederzeit leicht in Fluchtrichtung öffnen lassen.

Hinsichtlich "Flucht- und Rettungsplan, Erste Hilfe" siehe Abschnitt 25.