DGUV Regel 114-004 - Deponien

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 5.8 - 5.8 Einbau- und Schüttkontrollgeräte

Für Einbau- und Schüttkontrollgeräte ist die UVV "Bagger, Lader, Planiergeräte, Schürfgeräte und Spezialmaschinen des Erdbaues (Erdbaumaschinen)" (GUV-V 40, bisher GUV 3.50) zu beachten. Insbesondere ist zu beachten, dass

  • Einbau- und Schüttkontrollgeräte mit einer festen, geschlossenen, klimatisierten Fahrerkabine mit Überrollschutz versehen sind,

  • Anlagen zur Atemluftversorgung vorhanden sind, die so beschaffen sind, dass gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge zur Verfügung steht.

Einbaugeräte sind z.B. Kompaktoren, Lader und Planiergeräte.

Schüttkontrollgeräte sind z.B. Bagger oder Radlader mit Sortiergreifwerkzeugen.

Siehe DIN EN 474-1 "Erdbaumaschinen; Sicherheit; Teil 1: Allgemeine Anforderungen".

Siehe auch Neunte Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. GSGV).

Gesundheitlich zuträgliche Atemluft in Einbau- und Schüttkontrollgeräten wird mit geschlossenen klimatisierten Kabinen erreicht, in denen die Atemluft mit

  • filtrierenden

    oder

  • fremdbelüfteten Schutzbelüftungsanlagen

aufbereitet ist; siehe auch "Merkblatt für Fahrerkabinen mit Anlagen zur Atemluftversorgung auf Erdbaumaschinen und Spezialmaschinen des Tiefbaues" (BGI 581).