Abschnitt 4 - 4 Zeitpunkt der Anwendung
Diese BG-Regel ist anzuwenden ab Januar 2004, soweit nicht Inhalte dieser BG-Regel nach geltenden Rechtsnormen oder als allgemein anerkannte Regeln der Technik bereits zu beachten sind. Sie ersetzt die "Sicherheitsregeln für den Betrieb von Funkfernsteueranlagen bei Eisenbahnen" (ZH 1/12) vom Oktober 1988.