DGUV Regel 114-018 - Waldarbeiten

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Abschnitt 3.2.6.7 - 3.2.6.7 Kombinierte Seillinienverfahren

Kombinierte Seillinienverfahren bieten ergonomische Vorteile, z.B. in dichten Beständen oder bei Frost. Die Bäume werden zur Einhaltung der vorgegebenen Fällrichtung in der Regel mit Seilzug zu Fall gebracht und vorgezogen. Hierbei werden die Bäume verfahrensbedingt teilweise kurzzeitig angelehnt. Bei den kombinierten Seillinienverfahren reduzieren sich die Gefährdungen, wenn folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Es werden nur in diesem Verfahren ausgebildete Versicherte eingesetzt.

  • Die eingesetzte Seilwinde verfügt über eine Funkfernsteuerung.

  • Bei der Fällung werden folgende Besonderheiten beachtet:

    • Die Fällrichtung wird immer in Verlängerung des Seiles zum gezielten Anlehnen gewählt.

    • Der Fällschnitt wird mit negativer Bruchstufe ausgeführt.

    • Fällheber und Motorsäge befinden sich beim Sägen nicht im gleichen Schnitt.

    • Eine in der Stärke reduzierte Bruchleiste wird belassen.

    • Der Baum wird mit Fällheber oder Keil gezielt angelehnt und gegebenenfalls gegen Zurückfallen gesichert (siehe Abbildung Anhang 2, Bild 7).

    • Nach dem Anlehnen der Bäume werden diese mit dem Seil jeweils unverzüglich vom Stock abgezogen.

  • Das Seil oder Anschlagmittel ist unmittelbar oberhalb der Schnittstelle so befestigt, dass bei der Durchtrennung der Bruchleiste eine Berührung mit der Motorsäge vermieden wird.

  • Alle Systemkomponenten werden ständig beobachtet, um auf unvorhergesehene Störungen reagieren zu können.