Abschnitt 6.4.3.2 - 6.4.3.2 Standsicherheit
Vor allen Montage-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten muss die Standsicherheit überprüft werden und während der Arbeiten gewährleistet sein.
Die Forderung nach Gewährleistung der Standsicherheit schließt ein, dass z.B.
zum Aufbocken Hubgeräte, wie z.B. Wagenheber so angesetzt werden, dass ein Abrutschen verhindert wird,
angehobene Maschinen und Fahrzeuge durch Unterbauen, z.B. mit Kreuzstapeln aus Schwellen oder Kanthölzern oder durch stählerne Abstützböcke gesichert werden.
Beim Ein- oder Ausbau von Bauteilen von Maschinen oder Fahrzeugen können Gewichtsverlagerungen auftreten, die evtl. durch zusätzliche Abstützungen aufgenommen werden müssen.