Abschnitt 10.3 - 10.3 Kontrolle von Handmaschinen
Handmaschinen sind vom Maschinenführer vor der Benutzung, jedoch mindestens an jedem Einsatztag einmal, auf einen einwandfreien Betriebszustand zu überprüfen; Mängel sind fachgerecht zu beheben.
Handmaschinen sind vom Maschinenführer vor der Benutzung, jedoch mindestens an jedem Einsatztag einmal, auf einen einwandfreien Betriebszustand zu überprüfen; Mängel sind fachgerecht zu beheben.