Abschnitt 4.1.4 - 4.1.4 Arbeiten mit besonderen Gesundheitsbelastungen
Werden Arbeiten bei extremen Witterungsbedingungen durchgeführt, z.B. bei erhöhten Temperaturen oder starker Sonneneinstrahlung und/oder Staubbelastungen sowie auf exponierten Hängen beim Lawinenstützverbau, so hat der Unternehmer besondere Maßnahmen zu ergreifen.