DGUV Grundsatz 301-001 - Grundsätze für die Prüfung von Belagteilen in Fang- und Dachfanggerüsten sowie von Schutzwänden in Dachfanggerüsten

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Abschnitt 7.1 - 7 Abrollversuche zur Prüfung von Schutzwänden in Dachfanggerüsten
7.1 Versuchsaufbau

7.1.1

Schutzwände sind für die Abrollversuche systemgerecht entsprechend der Aufbau- und Verwendungsanleitung aufzubauen.

7.1.2

Als Abrollgewicht ist ein walzenförmiger Körper mit einem Gewicht von 75 kg, 1,00 m Länge und 0,30 m Durchmesser zu verwenden.

7.1.3

Die Abrollfläche muß eben und 60° gegen die Waagerechte geneigt sein, die Abrollänge muß 5,00 m betragen. Die Lage der Abrollfläche ist Bild 2 zu entnehmen.

Bild 2: Lage der Abrollfläche
ccc_1025_bild02.jpg

7.1.4

Die Abrollversuche sind so durchzuführen, daß das Abrollgewicht

  • in Feldmitte der Schutzwand (zwischen den Schutzwandpfosten)

    und

  • am Schutzwandpfosten

auftrifft.