Abschnitt 2.1 - 2 Sachliche Zuständigkeit
2.1 Prüfung durch Sachverständige
Sachverständige nach Abschnitt 6.6 der "Sicherheitsregeln für hochziehbare Personenaufnahmemittel" (ZH 1/461) sind:
die Sachverständigen der technischen Überwachung (die Technischen Überwachungs-Vereine; außerdem in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz und in Hessen die Technischen Überwachungsämter);
die von den Berufsgenossenschaften ermächtigten Sachverständigen (die Ermächtigung wird nach den "Grundsätzen für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von hochziehbaren Personenaufnahmemitteln" (ZH 1/469) ausgesprochen).
Auskunft über Ermächtigungen erteilt der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft e.V. Berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und Gesundheit - BGZ -, 53754 Sankt Augustin.