Abschnitt 4.6 - 4.6 Nachprüfung
Hat die Vorprüfung, die Bauprüfung oder die Abnahmeprüfung Mängel ergeben, die die Sicherheit beeinträchtigen, so ist nachzuprüfen, ob die Mängel ordnungsgemäß beseitigt worden sind. Erforderlichenfalls ist die Probefahrt zu wiederholen.