Abschnitt 6.2 - 6.2 Erfahrungsgerechte Beauftragung
Kranführer sollten grundsätzlich zunächst mit einfachen Kranarbeiten beauftragt werden. Mit zunehmender Erfahrung und nach entsprechender Bewährung können auch anspruchsvollere Kranarbeiten durchgeführt werden. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, ist der Unterweisungsumfang zu erweitern.