DGUV Grundsatz 312-906 - Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen
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Anhang 1 - Muster einer Teilnahmebescheinigung
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Inhaltsverzeichnis
DGUV Grundsatz 312-906 - Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen
Abschnitt 1, 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2, 2 Grundsätzliches
Abschnitt 3.1, 3 Definitionen 3.1 Sachkundige Person
Abschnitt 3.2, 3.2 Qualifizierte Person im Bergsportbereich
Abschnitt 3.3, 3.3 Qualifizierte Person im Bereich SFA-S und STEP
Abschnitt 4, 4 Persönliche Voraussetzungen
Abschnitt 5, 5 Grundlagenvermittlung
Abschnitt 5.1, 5.1 Theoretische Inhalte
Abschnitt 5.2, 5.2 Praktische Inhalte
Abschnitt 5.3, 5.3 Zeitrahmen
Abschnitt 5.4, 5.4 Nachweis und Qualifizierung
Abschnitt 5.5, 5.5 Aufrechterhaltung der Qualifikation als sachkundige Person
Abschnitt 5.6, 5.6 Anforderungen an Ausbildungsstätten
Abschnitt 6, 6 Abkürzungsverzeichnis
Anhang 2, Inhalte der Prüfungsordnung für die Prüfung zur Qualifizierung von Personen nach DGUV Grundsatz 312-906