DGUV Grundsatz 304-002 - Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst

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Anhang 3 - Themen und Lernziele des Aufbaulehrganges für den betrieblichen Sanitätsdienst

Gesamtlernziel

Die Teilnehmenden werden auf der Grundlage der in der Grundausbildung oder einer mindestens gleichwertigen Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit weiteren Inhalten, die zur optimalen Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, vertraut gemacht.

Insbesondere können sie nach Beendigung des Aufbaulehrganges

  • ihre Aufgaben im betrieblichen Sanitätsdienst beschreiben,

  • die für Betriebssanitäterinnen oder Betriebssanitäter relevanten gesetzlichen Bestimmungen erläutern,

  • physikalische Gefährdungen am Arbeitsplatz erkennen,

  • hygienische Grundlagen im Betrieb beschreiben und die entsprechenden Maßnahmen durchführen,

  • situationsangepasste Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sowie Hilfeleistungen bei Unfällen mit Gefahrstoffen ergreifen und

  • lebensrettende Maßnahmen bei Unfällen und Notfällen durchführen.

ThemaLernzielUE
  • Lehrgangseinführung

1
  • Die Aufgaben der Betriebssanitäterin oder des Betriebssanitäters nach DGUV Vorschrift 1

Die TN * können die Aufgaben und die Grenzen der Befugnisse als Betriebssanitäterin oder Betriebssanitäter beschreiben. Sie können die Bedeutung einzelner Ausbildungsqualifikationen und der daraus abzuleitenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten erläutern. 1
  • Gesetzliche Unfallversicherung

Die TN können das System der gesetzlichen Unfallversicherung erläutern, insbesondere hinsichtlich der arbeitsbedingten Unfallgefahren, der Unfallverhütung, des Versicherungsschutzes und der Leistungen.2
  • Rechtsgrundlagen der betrieblichen Ersten Hilfe (Teil 2)

Die TN können bestimmte Begriffe der Rechtssprache erklären.
Die TN können die für den Betriebssanitäteroder die Betriebssanitäterin relevanten Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften etc.) benennen und deren Inhalte anhand der Texte erläutern. Sie können die Zusammenhänge der Vorschriften über die Erste Hilfe mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen beschreiben.
Die TN können ihr Verhalten/ihre Aufgaben als Betriebssanitäter oder Betriebssanitäterin unter Zugrundelegung geltenden Rechts erläutern.
4
  • Situationsangepasste Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen

  • Hilfe bei Unfällen mit Gefahrstoffen

Die TN können die allgemeinen Wirkungsweisen von Gefahrstoffen erläutern und das angemessene Verhalten beim Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen an Beispielen beschreiben.
Die TN können die Folgen bestimmter physikalischer Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz nennen.
Die TN können wirkungsvolle Maßnahmen beschreiben und durchführen.
5
  • Hygiene im Betrieb

Die TN können die hygienischen Grundlagen bei der Einrichtung und Pflege von Sozialeinrichtungen des Betriebes beschreiben.
Sie können die Maßnahmen der Arbeitsplatz- und Körperhygiene erläutern und durchführen.
  • Infektionsschutzgesetz

  • Abfallgesetzgebung

  • Arbeitsstättenverordnung

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten

  • Gefahrstoffverordnung

2
  • Umgang mit Geräten und Material im betrieblichen Sanitätsdienst

Die TN können betriebsspezifische Geräte sowie entsprechendes Erste-Hilfe- und Sanitätsmaterial sicher handhaben.2
  • Praxistraining Lebensrettende Maßnahmen

Die TN beherrschen die Durchführung lebensrettender Maßnahmen der Erstversorgung sowie die Anwendung erweiterter Maßnahmen.6
  • Praxistraining Fallbeispiele

Die TN können anhand einfacher und komplexer Fallsimulationen die notwendigen Maßnahmen der Hilfeleistungen im Betrieb auswählen, werten und im Gesamtablauf durchführen.8
  • Lehrgangsabschluss/offene Fragen der Kursteilnehmenden

Die TN haben die etwaigen Unklarheiten durch Nachfragen beseitigt.1
Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten32
  • Schriftliche Prüfung
    (max. 45 Minuten)

  • Mündliche Prüfung
    (pro TN max. 10 Minuten)

  • Praktische Prüfung
    (pro TN max. 10 Minuten)

Die TN können auf der Grundlage der aufgeführten Lernziele entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen.**

TN = Teilnehmende

Zeitbedarf ist abhängig von der Teilnehmerzahl