Abschnitt 2.1 - 2.1 Prüffrist
Mindestens alle 12 Monate ist eine Prüfung von einer hierfür befähigten Person durchzuführen.
Eine durch schlagartige dynamische Belastung beanspruchte Leine ist sofort von einer hierfür befähigten Person zu prüfen.
Mindestens alle 12 Monate ist eine Prüfung von einer hierfür befähigten Person durchzuführen.
Eine durch schlagartige dynamische Belastung beanspruchte Leine ist sofort von einer hierfür befähigten Person zu prüfen.