DGUV Grundsatz 305-002 - Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Prüfanordnung

Die Prüfungen sind nach der Prüfanleitung des Herstellers oder nach den Punkten 3.2.1 bis 3.3 durchzuführen, wenn die Hersteller-Prüfanleitung nichts anderes bestimmt.

3.2.1 Sichtprüfung

Es sind zu prüfen:

  • Aufnahmeeinrichtung am Leiterpark und am Rettungskorb,

  • äußere Dichtheit des Hydrauliksystems einschließlich Vorratsbehälter, soweit vorhanden,

  • Boden, Geländer/Schutzwand,

  • Einstiegleiter,

  • seitliche Haltemöglichkeiten an Übersteigstellen zwischen Tragarm (Leiter) des Hubrettungsfahrzeuges und des Rettungskorbes,

  • Staubdichtheitsschutz und Spritzwasserschutz der Steuerungseinrichtung (entsprechend Schutzart IP54),

  • Kennzeichnung der Steckverbindungen der Steuerungsorgane und Kontrollleuchten,

  • Kennzeichnung der Notabschalteinrichtung,

  • Zustand der Hinweisschilder und Beschriftungen,

  • Transportsicherung des Rettungskorbes.

3.2.2 Funktionsprüfung

Es sind zu prüfen:

  • selbsttätig wirkende Einrichtung zum Verriegeln beweglicher Teile der Umwehrung,

  • selbsttätig wirkende Verriegelung gegen unbeabsichtigtes Lösen des Rettungskorbes vom Tragarm,

  • Führungseinrichtung, die gewährleistet, dass bei allen Bewegungszuständen des Tragarmes und in allen Benutzungsstellungen des Rettungskorbes der Rettungskorbboden die waagerechte Lage (Abweichungen ±7° zulässig) beibehält,

  • Sperre, die bewirkt, dass das Anlassen des Fahrzeugmotors vom Steuerstand aus nur bei ausgeschaltetem Fahrgetriebe möglich ist,

  • weitgehend ruckfreie und sichere Bewegungen des Hubrettungsauslegers durch Steuerungseinrichtungen,

  • Stillstand der Rettungskorbbewegungen beim Loslassen der Steuerungseinrichtungen,

  • Wirksamkeit der Steuerungseinrichtungen nur bei betätigtem Fußschalter (Wiederanfahren nur aus Nullstellung aller Steuerungsorgane möglich),

  • Wirksamkeit der Notabschaltung, die jede eingeleitete Bewegung unterbricht,

  • Wirksamkeit der Schaltung, die es erlaubt, die Notabschaltung vom Hauptsteuerstand aus (am Fahrzeug) wenigstens für die Einfahrbewegung wieder aufzuheben,

  • Wirksamkeit der Einrichtung, die im Rettungskorb das Erreichen der Freistandsgrenze optisch oder akustisch anzeigt,

  • Wirksamkeit der Sprechverbindung zwischen Rettungskorb und Hauptsteuerstand,

  • Aufnahmeeinrichtungen,

  • Transportsicherung.

3.2.3 Belastungsprüfung

Hubrettungsfahrzeug in Stellung und Rettungskorb am Tragarm in Einsteigstellung bringen.

Rettungskorb mit der 1,25fachen Nutzlast (siehe Angabe auf Typschild "Höchstzulässige Belastung") 10 Minuten lang belasten. Gewichte vorsichtig auflegen und abnehmen.