DGUV Grundsatz 305-002 - Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

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Abschnitt 16.3 - 16.3 Prüfbefund

Der Mehrzweckzug ist betriebssicher, wenn er insbesondere keine der folgenden Schäden aufweist:

  • auffällige Mängel

  • Sicherheitseinrichtungen unwirksam

  • Rostbildung

  • Hitzeschäden (Hitzeschäden sind an Anlauffarben zu erkennen)

  • äußere Beschädigungen

Das Drahtseil ist betriebssicher, wenn es keine der folgenden Schäden aufweist:

  • Bruch einer Litze

  • Beschädigungen oder starke Abnutzungen der Seilendverbindungen

  • Aufdoldungen, Lockerungen der äußeren Lage bei mehrlagigen Seilen

  • Quetschstellen, scharfe Knicke und herausstehende Drähte, Kinken (Klanken)

  • äußere und innere Korrosionen (Rostansatz)

  • Drahtbrüche in größerer Zahl (siehe DIN 15 020, DIN 3088 [zurückgezogen], DIN EN 13 414)

  • Hitzeschäden (Hitzeschäden sind an Anlauffarben zu erkennen)

Siehe auch Punkte 14.2 und 15.

Prüfnachweis führen.