Abschnitt 7.1 - 7.1 Druckschläuche nach zurückgezogener DIN 14811-1:1990-01
7.1.1 Prüffrist
Druckschläuche sind, wenn sie gewaschen 1 werden, von einer hierfür befähigten Person auch einer Druckprüfung mit dem in Punkt 7.1.2 festgelegten Gebrauchsprüfdruck zu unterziehen.
7.1.2 Prüfanordnung
Der Druckschlauch ist langsam und gleichmäßig bis zum nachstehend aufgeführten Gebrauchsprüfdruck 2 zu beaufschlagen.
Tabelle 3
Gebrauchsprüfdruck
Druckschlauch 3 | Gebrauchsprüfdruck 2 |
---|---|
A | 8 bar |
B | 12 bar |
C 42 | 12 bar |
C 52 | 12 bar |
D | 8 bar |
Selten benutzte Schläuche können nach längerer Lagerung Undichtigkeiten aufweisen. Schläuche sollten "rotieren", d. h. nicht ständig gelagert, sondern nach Möglichkeit regelmäßig im Einsatz- und Übungsbetrieb verwendet werden. Eine Prüfung kann auch nach besonderen Beanspruchungen, wie z. B. Überfahren werden, notwendig sein.
Die mit dem Gebrauchsprüfdruck nach zurückgezogener DIN 14811-1:1990-01 geprüften Schläuche sind nicht für den Einsatz oberhalb des Gebrauchsprüfdrucks geeignet. Werden Schläuche nach DIN 14811 Ausgabe 2008-01 oder DIN 14811/A1:2012-03 ausschließlich für den Betrieb mit Drücken bis zum Gebrauchsprüfdruck nach DIN 14811 Ausgabe 1990-01 vorgesehen, ist die Prüfung mit dem Gebrauchsprüfdruck nach Punkt 7.1.2 ausreichend.
Weitere Innendurchmesser möglich, sind jedoch nach DIN 14811:2008-01 in Deutschland zu vermeiden.