DGUV Grundsatz 305-002 - Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.7 - 4.7 Multifunktionsleitern

4.7.1 Prüfanordnung

Die Multifunktionsleiter wird auf ihre volle Länge ausgeklappt und das Aufsteckteil mit den Einsteckhaken auf die letztmöglichen Sprossen aufgesteckt. Die Leiter wird, wie in Abbildung 16 dargestellt, waagerecht (z. B. immer mit den Haken oben) auf zwei Böcke aufgelegt. Dann wird der Abstand zwischen Boden und Holm ermittelt (bezeichnet mit Messwert A).

Anschließend wird die Multifunktionsleiter mittig mit 30 kg belastet, ohne sie in Schwingung zu versetzen. Der Abstand zwischen Boden und Holm unter der Last (bezeichnet mit Messwert B) wird gemessen (siehe Abbildung 17).

Zur Prüfung der Haken die Leiter in der Hakenmitte senkrecht einhängen und in der Mitte der untersten Sprosse 60 s mit 150 kg belasten.

Um eine Beschädigung der Sprosse zu verhindern, ist diese durch eine etwa 10 cm lange Auflage (Sprossenschoner) zu schützen.

4.7.2 Prüfbefund

Die Leiter ist betriebssicher, wenn weder Schäden noch bleibende Formveränderungen feststellbar sind, insbesondere

  • die Differenz zwischen den Messwerten A und B maximal 40 mm beträgt,

  • der Wert für die Durchbiegung nicht mehr als ± 20 mm bei gleicher Kombination der Leiterteile von dem der vorherigen Prüfung abweicht,

  • Metallteile keine Korrosion aufweisen,

  • die Leiter keine Verwindungen oder Verbiegungen aufweist,

  • Holme, Sprossen, Einhängebügel und Schweißnähte keine Risse aufweisen,

  • die Verbindung zwischen Holmen und Sprossen unverändert fest ist,

  • Sprossenbeläge, Führungen und Beschläge vorhanden und nicht beschädigt sind,

  • alle Schraub- und Nietverbindungen fest sind,

  • Schrauben und Muttern gegen selbsttätiges Lösen gesichert sind,

  • Scharniere, Scharnierbolzen und Einhängebügel entsprechend befestigt, nicht abgenutzt sind und funktionieren,

  • starre Verbindungen vorhanden sind und funktionieren,

  • die Schnappschlösser den erforderlichen Federdruck haben und funktionieren,

  • die Leiterfüße nicht abgenutzt sind oder andere Mängel aufweisen,

  • die Aufsetzhaken des Aufsteckteils fest sitzen und die Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Lösen des Aufsteckteils vorhanden sind und funktionieren,

  • die Leiter entsprechend den vorgesehenen Verwendungsmöglichkeiten einsetzbar und

  • die Kennzeichnung vollständig ist (siehe Punkt 4.2).

Prüfnachweis führen und Messwerte eintragen.