DGUV Grundsatz 305-002 - Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.5 - 4.5 Klappleitern

Die Prüfung gilt auch für noch vorhandene Klappleitern nach zurückgezogener DIN 14713.

4.5.1 Prüfanordnung

Die Leiter ist auszuklappen und eingehend zu untersuchen.

4.5.2 Prüfbefund

Die Leiter ist betriebssicher, wenn weder Schäden noch bleibende Formveränderungen feststellbar sind, insbesondere

  • die Holzteile weder Riss- noch Splitterbildung, Einschnitte oder Abplatzungen aufweisen,

  • sie keine Verwindungen oder Verbiegungen aufweist,

  • die Befestigung der Sprossen einwandfrei ist (fester Sitz der Schrauben),

  • die Beschläge fest sitzen,

  • der Winkel zwischen Seitenholm und Sprossen maximal 95° beträgt,

  • die Stahlblecheinfassung der Sprossen keine Beschädigung aufweist,

  • die Kennzeichnung vollständig ist (siehe Punkt 4.2) und

  • Leiterfüße (Beschläge) nicht abgenutzt sind oder andere Mängel aufweisen.

Prüfnachweis führen.