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Arbeitssicherheitsjournal 2010, 17
Gesundheit

Gesundheit - Arbeitssicherheitsjournal 2010 Heft 8 - 17

Gesundheit schon in der Ausbildung fördern

Dass die körperliche Belastung in Pflegeberufen hoch ist und die Gesundheitsförderung des Pflegepersonals einen hohen Stellenwert haben sollte, ist nicht neu. Überraschend jedoch ist, in welchem Ausmaß bereits Auszubildende in Pflegeberufen über gesundheitliche Beschwerden klagen. Das hat eine Ende Juli veröffentlichte Studie des Instituts für Public Health und Pflegeforschung (IPP) der Universität Bremen ergeben. Die Wissenschaftler hatten im Auftrag der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) den Gesundheitszustand von Pflegeschülerinnen und -schülern in allen 1.314 Pflegeschulen in Deutschland erfasst.

Erschreckend ist der Befund, dass mehr als die Hälfte der Auszubildenden in Pflegeberufen über Kreuz- oder Rückenschmerzen klagt. Ein Drittel der Befragten leidet täglich bis mehrmals wöchentlich an Schlafstörungen. Auch die Selbsteinschätzung der Auszubildenden in Bezug auf ihre körperliche Leistungsfähigkeit ist ernüchternd.

Die Autoren der Studie sehen daher einen deutlichen Bedarf an gesundheitsfördernden Konzepten, die schon in der Ausbildung beginnen müssten. Nicht nur der Pflegeberuf, sondern schon die Pflegeschulen müssten attraktiver werden. Angesichts des steigenden Durchschnittsalters der Pflegenden und einem schlechten Image sei ansonsten in naher Zukunft ein Mangel an Pflegekräften zu befürchten.

Aufbewahrungspflicht bei Vorkommnissen mit Medizinprodukten

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weist auf die Aufbewahrungspflicht von Medizinprodukten und Probematerialien hin. Anwender und Betreiber müssen sicherstellen, dass Produkte und Materialien, „die im Verdacht stehen, an einem Vorkommnis beteiligt zu sein“, nicht verworfen werden, bis die Untersuchungen abgeschlossen sind. So bestimmt es § 12 „Mitwirkungspflichten“ der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV).

Die MPSV ist Teil des Medizinprodukte-Beobachtungs- und Meldesystems, welches mit dem Ziel aufgebaut wurde, die Produktsicherheit zu erhöhen. Ein „Vorkommnis“ im Sinne der MPSV liegt vor, wenn ein Medizinprodukt zu einer schwerwiegenden Verschlechterung oder zum Tod eines Patienten oder Anwenders führt oder führen könnte. Das BfArM hat als zuständige Bundesoberbehörde die Aufgabe, alle auftretenden Risiken zentral zu erfassen und auszuwerten.

Hinweis:

Links zu den Meldungen im Bereich „Gesundheit“ finden Sie unterwww.arbeitssicherheit.de, Webcode 13126

metis