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Arbeitssicherheitsjournal 2010, 4
EU-Chemikalienrecht: Gebühren für KMU werden gesenkt

EU-Chemikalienrecht: Gebühren für KMU werden gesenkt - Arbeitssicherheitsjournal 2010 Heft 6 - 4

Eine Senkung von Verwaltungsgebühren kommt selten genug vor. Doch offenbar waren die Beschwerden aus Industrie und Wirtschaft zum Prozedere von REACH und GHS zu laut geworden. Denn insbesondere für kleinere Chemieunternehmen ist es nicht einfach, allen Anforderungen fristgerecht zu entsprechen. Nun müssen KMU künftig deutlich geringere Abgaben an die Europäische Chemikalienagentur ECHA zahlen. Dies hat die Europäische Kommission im Mai beschlossen.

Es geht um Gebühren m Zusammenhang mit der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP/GHS). Sie werden fällig, wenn Unternehmen z.B. die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen beantragen oder wenn ein Stoff einen alternativen Namen erhalten soll. Die Gebührenermäßigung erfolgt gestaffelt nach Unternehmensgröße: 90 % Nachlass für Kleinstunternehmen, 60 % für kleine und 30 % für mittlere Unternehmen.

Ein weitere vorteilhafte Neuerung: Unternehmen, die mit der Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien zu tun haben, können nun in ihrer eigenen Sprache arbeiten. Leitlinien und Instrumente zur Durchführung der Verordnungen wurden in die EU-Amtssprachen übersetzt. (fk)

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