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Kring, Arbeitssicherheitsjournal 2010, 16
Gesundheit

Dr. Friedhelm Kring

Kring: Gesundheit - Arbeitssicherheitsjournal 2010 Heft 4 - 16

Mehr Eigenständigkeit beim Arbeitsschutz im Pflegedienst

Auch freie ambulante Pflegedienste müssen die Vorschriften des Arbeitsschutzes umsetzen. Die vielen kleinen und mittleren Betriebe sind dabei nicht immer einfach zu erreichen, wenn es gilt, Arbeits- und Gesundheitsschutz systematisch im Unternehmen zu verankern. In Nordrhein-Westfalen wurde nun ein neues Modell entwickelt, das ambulanten Pflegediensten eine Alternative zur Regelbetreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt bietet und den Unternehmen eine größere Selbstbestimmung ermöglicht. Grundlage des Angebots ist eine Kooperation des Landesverbands freie ambulante Krankenpflege NRW e.V. (LfK), Vertreter von mehr als 580 mittelständischen Betrieben des privaten Pflegedienstes, mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW).

Gemäß dem neuen Modell absolvieren die Unternehmer bzw. leitenden Personen der Pflegedienste zunächst eine Schulung, in der sie hinsichtlich einer Gefährdungsbeurteilung im Pflegedienst sowie der Unterweisung ihrer Mitarbeiter qualifiziert werden. Die Unternehmen erhalten dann die Option, an der sogenannten Alternativbetreuung für Betriebe bis 50 Mitarbeitern teilzunehmen. Alle fünf Jahre steht eine Auffrischschulung an, ansonsten gelten die Pflegedienste als arbeitsrechtlich betreut und Routinebesuche durch die BGW entfallen. Weitere fachliche Beratung durch die BGW erfolgt nach Bedarf oder Anlass.

Neu und einmalig in Deutschland ist, dass diese Arbeitsschutz-Fortbildung als Zusatz-Modul zur klassischen Ausbildung als Pflegedienstleitung (PDL) absolviert werden kann. Dies gilt jedoch nur, wenn der Arbeitgeber die angehenden PDL mit dieser Aufgabe betraut hat.

Der LfK sieht in dem flexibleren Modell mehrere Vorteile für die Unternehmen, wie einen größeren Freiraum im Sicherheitsmanagement sowie das Wegfallen der jährlichen Pauschalkosten. Die Lösung stehe allen ambulanten Pflegediensten aus ganz Deutschland offen.

Gesund pflegen – gesund bleiben

Unter diesem Titel hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Gesundheitstipps für Beschäftigte in Pflegeberufen zusammengestellt. Pflegekräfte haben Tätigkeiten zu verrichten, die oft sowohl körperlich als auch psychisch anstrengend sind. Umso wichtiger ist es, Risiken und Gefahren frühzeitig zu erkennen und sich zu schützen. Die Broschüre „Gesund pflegen – gesund bleiben“ gibt wertvolle Hinweise, um auch als Pflegekraft fit und gesund zu bleiben.

Gesunde Haut, starker Rücken, Umgang mit Stress, Begegnung mit Gewalt, Schutz vor Infektionen und sicheres Fahren sind die Themenschwerpunkte des Heftes. Jedes Kapitel nennt zudem die jeweiligen Alarmsignale für eine Erkrankung, was bei solchen ersten Anzeichen zu tun ist und wie die BGW dann helfen kann. Insgesamt gibt es viele konkrete, praxisnahe und gut verständliche Informationen für eine allerlei Belastungen ausgesetzte Berufsgruppe.

Hinweis:

Links zu den Meldungen im Bereich „Gesundheit“ finden Sie unterwww.arbeitssicherheit.de, Webcode 11783

metis
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