DGUV Vorschrift 2 BG RCI - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit - Unfallverhütungsvorschrift

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§ 7 - In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Gleichzeitig treten

  • die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A2) der ehemaligen Bergbau-Berufsgenossenschaft vom 1. März 2005, in der Fassung vom 1. Januar 2009,

  • die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A2) der ehemaligen Steinbruchs-Berufsgenossenschaft vom 1. Januar 2005, in der Fassung vom 1. Januar 2009,

  • die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A2) der ehemaligen Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie vom 1. Januar 2005, in der Fassung vom 1. Januar 2009,

  • die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A2) der ehemaligen Lederindustrie-Berufsgenossenschaft vom 1. Januar 2006, in der Fassung vom 1. Januar 2009,

  • die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A2) der ehemaligen Papiermacher-Berufsgenossenschaft vom 1. Januar 2006, in der Fassung vom 1. Januar 2009 und

  • die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A2) der ehemaligen Zucker-Berufsgenossenschaft vom 1. Mai 2006, in der Fassung vom 1. Januar 2009

außer Kraft.

Vorstehende Fassung wurde von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie am 16. November 2010 beschlossen.

Heidelberg17. November 2010
OrtDatumUnterschrift
Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
(BG-Siegel)Im Auftrag gez. Meesmann

Genehmigung

Die vorstehende Unfallverhütungsvorschrift
"Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) wird genehmigt.

Bonn, den 3. Dezember 2010
Az.: III b1 - 36051-1
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS-Siegel)Im Auftrag gez. Koll