32011R0182 - Verordnung (EU) 182/2011

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Art. 16 32011R0182 - Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. März 2011 in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Straßburg am 16. Februar 2011.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

J. BUZEK

Im Namen des Rates

Der Präsident

MARTONYI J.