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Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln
(Bundesnichtraucherschutzgesetz - BNichtrSchG)

Vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1595(1)

Geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1730)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Rauchverbot 1
Begriffsbestimmungen 2
Hinweispflicht 3
Verantwortlichkeit 4
Bußgeldvorschrift 5

Artikel 1 des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1595)