31995L0016 - Richtlinie (EG) 16/95

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Anhang 3 31995L0016

ANHANG III

CE-KONFORMITÄTSKENNZEICHNUNG

Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben "CE" mit folgendem Schriftbild:

31995l0016_l_1995213de.01001302.jpg

Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden.

Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm. Bei kleinen Sicherheitsbauteilen kann von dieser Mindesthöhe abgewichen werden.

Auf die CE-Kennzeichnung folgt die Kennummer der benannten Stelle, die im Rahmen der folgenden Verfahren tätig geworden ist:

  • Verfahren nach Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a) Ziffer ii) oder iii);

  • Verfahren nach Artikel 8 Absatz 2.