LBauO M-V,MV - Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern

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Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) *

In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344, 2016 S. 28) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. April 2024 (GVOBl. M-V S. 110)

Inhaltsübersicht (2)§§
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Begriffe2
Allgemeine Anforderungen3
Teil 2
Das Grundstück und seine Bebauung
Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden4
Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken5
Abstandsflächen, Abstände6
Teilung von Grundstücken7
Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze8
Teil 3
Bauliche Anlagen
Abschnitt 1
Gestaltung
Gestaltung9
Anlagen der Außenwerbung, Warenautomaten10
Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
Baustelle11
Standsicherheit12
Schutz gegen schädliche Einflüsse13
Brandschutz14
Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz15
Verkehrssicherheit16
Bauarten16a
Abschnitt 3
Bauprodukte
Allgemeine Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten16b
Anforderungen für die Verwendung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten16c
Verwendbarkeitsnachweise17
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung18
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis19
Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall20
Übereinstimmungsbestätigung21
Übereinstimmungserklärung des Herstellers22
Zertifizierung23
Prüf-, Zertifizierungs-, Überwachungsstellen24
Besondere Sachkunde- und Sorgfaltsanforderungen25
Abschnitt 4
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Wände, Decken, Dächer
Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen26
Tragende Wände, Stützen27
Außenwände28
Trennwände29
Brandwände30
Decken31
Dächer32
Abschnitt 5
Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen
Erster und zweiter Rettungsweg33
Treppen34
Notwendige Treppenräume, Ausgänge35
Notwendige Flure, offene Gänge36
Fenster, Türen, sonstige Öffnungen37
Umwehrungen38
Abschnitt 6
Technische Gebäudeausrüstung
Aufzüge39
Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle40
Lüftungsanlagen41
Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung, Brennstoffversorgung42
Sanitäre Anlagen, Wasserzähler43
Kleinkläranlagen, Gruben44
Aufbewahrung fester Abfallstoffe45
Schutzanlagen46
Abschnitt 7
Nutzungsbedingte Anforderungen
Aufenthaltsräume47
Wohnungen48
Stellplätze, Garagen und Abstellplätze für Fahrräder49
Barrierefreies Bauen50
Sonderbauten51
Teil 4
Die am Bau Beteiligten
Grundpflichten52
Bauherr53
Entwurfsverfasser54
Unternehmer55
Bauleiter56
Teil 5
Bauaufsichtsbehörden, Verfahren
Abschnitt 1
Bauaufsichtsbehörden
Aufbau und Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden57
Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden58
Abschnitt 2
Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit
Grundsatz59
Vorrang anderer Gestattungsverfahren60
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen61
Genehmigungsfreistellung62
Abschnitt 3
Genehmigungsverfahren
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren63
Baugenehmigungsverfahren64
Bauvorlageberechtigung65
Bautechnische Nachweise66
Abweichungen67
Bauantrag, Bauvorlagen68
Behandlung des Bauantrags69
Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit70
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens71
Baugenehmigung, Baubeginn72
Typengenehmigung72a
Geltungsdauer der Genehmigung73
Teilbaugenehmigung74
Vorbescheid75
Genehmigung Fliegender Bauten76
Bauaufsichtliche Zustimmung77
Abschnitt 4
Bauaufsichtliche Maßnahmen
Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte78
Einstellung von Arbeiten79
Beseitigung von Anlagen, Nutzungsuntersagung80
Anpassung von Anlagen, Anpassungsverlangen80a
Abschnitt 5
Bauüberwachung
Bauüberwachung81
Bauzustandsanzeigen, Aufnahme der Nutzung82
Abschnitt 6
Baulasten
Baulasten, Baulastenverzeichnis83
Teil 6
Ordnungswidrigkeiten, Verordnungsermächtigungen; Übergangsbestimmungen
Ordnungswidrigkeiten84
Verordnungsermächtigungen85
Technische Baubestimmungen85a
Örtliche Bauvorschriften86
Übergangsregelungen87

Die Verpflichtung aus der Richtlinie 89/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37), die zuletzt durch Artikel 26 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 (ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12) geändert worden ist, sind beachtet worden.

Bekanntmachung der Neufassung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern

Vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344)

Aufgrund des Artikels 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 334) wird nachstehender Wortlaut der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern in der seit dem 31. Oktober 2015 geltenden Fassung bekannt gemacht.

Die Neufassung berücksichtigt:

  1. 1.

    das am 1. September 2006 in Kraft getretene Gesetz vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102),

  2. 2.

    den am 28. Dezember 2009 in Kraft getretenen Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 729),

  3. 3.

    den am 4. September 2011 in Kraft getretenen Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 366),

  4. 4.

    den am 11. Juni 2011 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 323),

  5. 5.

    das am 31. Oktober 2015 in Kraft getretene Gesetz vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 334).

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.